Sie verwenden einen veralteten Browser mit Sicherheitsschwachstellen und können daher diese Webseite nicht nutzen.

Hier erfahren Sie, wie einfach Sie Ihren Browser aktualisieren können.

29.12.14 - 11:53 Uhr

Jahresbilanz 2014

DMB Mecklenburg-Vorpommern zieht durchwachsene Bilanz

Der Deutsche Mieterbund Mecklenburg-Vorpommern und die örtlichen Mietervereine würden für das abgelaufene Jahr eine insgesamt durchwachsene Bilanz ziehen, so der Geschäftsführer des Landesverbandes, Christian Rudolph. 

Der DMB-Landesverband habe auch für das Jahr 2014 eine Steigerung der Mitgliederzahlen zu verzeichnen. Die mietrechtlichen Beratungen seien größtenteils  erfolgreich verlaufen. Die wohnungs- und mietenpolitische Situation im Land habe sich aber nicht wesentlich verbessert, so Geschäftsführer Rudolph. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe in mehreren Entscheidungen die Rechte der Mieter beschnitten, in anderen Entscheidungen aber auch gestärkt, erläuterte Rudolph.

Mit einem leicht erhöhten Bestand von ca. 17.800 Mitgliedern werde das Jahr 2014 abgeschlossen werden. Dabei kämen ca. 1.830 neue Mitglieder hinzu, aber auch der Abgang von ca. 1.790 Mitgliedern werde zu verzeichnen sein.

Die Rechtsberater der Mietervereine Mecklenburg-Vorpommerns hätten im Jahr 2014 ca. 16.600 mietrechtliche Beratungen durchgeführt, davon ca. 11.000 Beratungen in persönlichen Gesprächen und ca. 5.600 Beratungen telefonisch. Zusätzlich seien ca. 8.700 außergerichtliche Schriftsätze erstellt worden. Damit hätte sich im Jahresdurchschnitt fast jedes Mitglied mindestens ein Mal beraten und fast jedes zweite Mitglied von seinem Mieterverein einen außergerichtlichen Schriftsatz erstellen lassen, so Geschäftsführer Rudolph in seiner Jahresbilanz. Gerade die Erstellung von derartigen Schriftsätzen werde von den Mitgliedern sehr geschätzt.

Die Beratungsschwerpunkte im Jahr 2014 seien vor allem

-        Betriebskostenabrechnungen

-        Wohnungsmängel

-        Kautionsproblematik

gewesen, gab der Geschäftsführer bekannt.

Die Beratungsstatistik der Mietervereine des Landesverbandes M-V sehe wie folgt aus:

        Beratungsthemen

Anteil

Betriebskostenabrechnungen

63,0 %

allgemeine Mietvertragsproblematik

9,0 %

Wohnungsmängel/Mietminderungen   

8,0 %

Kautionsproblematik

7,0 %

Mieterhöhung Vergleichsmiete § 558 BGB

7,0 %

Mieter-/Vermieterkündigungen

5,0 %

Mieterhöhung Modernisierung § 559 BGB

0,5 %

Schönheitsreparaturen

0,5 %

 Durch gute Rechtsberatung seien viele Fehler in den Betriebskostenabrechnungen gefunden worden. Dies hätte sowohl zu Betriebskostengutschriften als auch zur Reduzierung von erheblichen Nachzahlungsforderungen geführt.

Vielfach seien von den Rechtsberatern der Mietervereine ungerechtfertigte Mieterhöhungsforderungen nach dem Vergleichsmietensystem (BGB § 558) erfolgreich abgewehrt worden. Auch nicht jede Vermieterkündigung sei rechtens.

Aus den aktuellen BGH-Entscheidungen hob der Geschäftsführer des DMB-MV folgende Urteile beispielhaft hervor:

BGH - Urteil vom 4.6.2014 – VIII ZR 289/13: Der BGH habe z.B. in dieser Entscheidung das Hausrecht des Mieters in der von ihm angemieteten Wohnung gestärkt und ein allgemeines Besichtigungsrecht des Vermieters „zur Überprüfung des Wohnungszustandes“ verneint.

BGH – Urteil vom 7.5.2014 – VIII ZR 234/13: Der BGH habe klargestellt, dass ein Wohnraumvermieter während des Mietverhältnisses wegen strittiger Forderungen nicht auf die Kaution des Mieters zugreifen könne.

BGH - Urteil vom 10.12.2014 - VIII ZR 9/14: Hier habe der BGH zur Umlage der Heiz-und Warmwasserkosten bei erheblichem Wohnungsleerstand innerhalb eines abzurechnenden Objektes entschieden, dass auch in einem solchen Fall grundsätzlich verbrauchsabhängig nach den Vorschriften der Heizkostenverordnung abzurechnen und nur in Einzelfällen eine Kürzung des Vermieteranspruchs nach dem Grundsatz von Treu und Glauben möglich sei.

Dies führe zu erheblichen finanziellen Nachteilen für viele Mieter in MV, denn es gäbe zahlreiche Fälle im Land, in denen es trotz der Anwendung des für den Mieter bei Leerstand günstigen Umlageschlüssels (50 : 50) und trotz der Kürzung des Verbrauchskostenanteils zu leerstandsbedingten Mehrkosten für Heizung und Warmwasser komme. Dass ein Mieter diese mittragen müsse – so Rudolph - sei ungerecht und falsch.

Bei den regionalen Miet- und Wohnungsproblemen stünden Schwerin und Rostock an vorderer Stelle: In Schwerin gäbe es immer noch erhebliche mietrechtliche Probleme mit dem Abriss von Hochhäusern und Gebäudekomplexen sowie mit dem Anschluss der bisherigen gebäudeeigenen Warmwasser- und Heizungsversorgung an das Fernwärmenetz. Auch nehme das Wärme-Contracting zu.

Gerade in Rostock habe der neue Mietspiegel die Tendenz steigender Mieten in bestimmten Wohnsegmenten und Quartieren transparent gemacht. Damit finde die Forderung des Deutschen Mieterbundes MV nach einer Mietpreisbremse für Teilwohnungsmärkte in MV belegbare Unterstützung, so Rudolph.

Die Wohnungspolitik des Landes sei eine Politik der kleinen Schritte. Zwar habe das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus am 12. Dezember 2014 eine Allianz für Wohnen mit Zukunft in Mecklenburg-Vorpommern geschlossen, in die auch der Deutsche Mieterbund Mecklenburg-Vorpommern eingebunden sei. Inwieweit diese Allianz zu positiven Ergebnissen auch für die Mieter führe, werde aber erst die Zukunft zeigen.   Bestandteil dieser Allianz sei auch das Bekenntnis aller Partner zur Sozialen Wohnraumförderung und zur Sicherstellung einer flächendeckenden Wohnungsversorgung sozial schwacher Haushalte. Es gehe darum, die Versorgung von einkommensschwachen Haushalten, Haushalten mit Kindern, Studenten, Alleinerziehenden, Schwangeren, Wohnungslosen und anderen hilfsbedürftigen Personen sowie breiter Schichten der Bevölkerung mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum zu gewährleisten.

Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus habe in diesem Jahr leider weder eine Verordnung zur Begrenzung des Mietanstieges in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten erlassen noch habe es sich öffentlich zur bevorstehenden Mietpreisbremse positioniert. Das Problem der unerlaubten Ferienwohnungen sei nur vor sich hergeschoben worden, obwohl die Fachleute aus dem zuständigen Ministerium, versorgt mit dem entsprechenden Know-how aus Zweckentfremdungsverordnungen anderer Bundesländer, schon längst eine landesspezifische Lösung hätten präsentieren müssen.

Was der Deutsche Mieterbund Mecklenburg-Vorpommern jahrelang gefordert habe, sei nun Teil der Wohnungsbauförderung. In diesem Jahr habe das Wirtschaftsministerium erstmals Fördermittel als Zuschuss für den Anbau von Aufzügen bereitgestellt. Doch die entsprechende Förderrichtline garantiere nicht, dass diese nicht mietsteigernden Baukostenzuschüsse auch nur dem Personenkreis zu Gute kämen, der nach den Prinzipien der Sozialen Wohnraumförderung davon profitieren soll. Deshalb fordere der Deutsche Mieterbund Mecklenburg-Vorpommern, dass diese Zuschussförderung nicht nach dem „Gießkannenprinzip“ zu wirken habe, sondern alternativ an die Bereitstellung von mittelbaren Belegungsbindungen gekoppelt werden müsse, so Rudolph.