Der Deutsche Mieterbund Mecklenburg-Vorpommern und die örtlichen Mietervereine ziehen für das abgelaufene Jahr eine positive Bilanz, so der Geschäftsführer des Landesverbandes, Christian Rudolph.
Der DMB-Landesverband habe für das Jahr 2015 eine ausgeglichene Mitgliederbilanz zu verzeichnen. Die mietrechtlichen Beratungen seien größtenteils erfolgreich verlaufen. Die wohnungs- und mietenpolitische Situation im Land habe sich aber nur unwesentlich verbessert, so Geschäftsführer Rudolph. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe in mehreren Entscheidungen die Rechte der Mieter teilweise gestärkt, aber auch eingeschränkt, erläutert Rudolph.
Mit einem Bestand von ca. 17.600 Mitgliedern werde das Jahr 2015 abgeschlossen. Dabei kämen ca. 1.650 neue Mitglieder hinzu, aber auch den Abgang von ca. 1.640 Mitgliedern habe der Landesverband zu verzeichnen.
Die Rechtsberater der Mietervereine Mecklenburg-Vorpommerns hätten im Jahr 2015 ca. 16.800 mietrechtliche Beratungen durchgeführt, davon ca. 10.000 Beratungen in persönlichen Gesprächen und ca. 6.100 Beratungen telefonisch. Zusätzlich seien ca. 7.500 außergerichtliche Schriftsätze erstellt worden. Damit hätte sich im Jahresdurchschnitt fast jedes Mitglied mindestens ein Mal beraten und fast jedes zweite Mitglied von seinem Mieterverein einen außergerichtlichen Schriftsatz erstellen lassen, so Geschäftsführer Rudolph in seiner Jahresbilanz. Gerade die Erstellung von derartigen Schriftsätzen werde von den Mitgliedern sehr geschätzt.
Die Beratungsschwerpunkte im Jahr 2015 seien vor allem
- Betriebskostenabrechnungen
- Wohnungsmängel
- und erstmals Kündigungen
gewesen, gab der Geschäftsführer bekannt.
Die Beratungsstatistik der Mietervereine des Landesverbandes M-V sehe wie folgt aus:
Beratungsthemen | Anteil |
Betriebskostenabrechnungen | 62,5 % |
allgemeine Mietvertragsproblematik | 7,8 % |
Wohnungsmängel/Mietminderungen | 13,0 % |
Kautionsproblematik | 3,7 % |
Mieterhöhung Vergleichsmiete § 558 BGB | 3,6 % |
Mieter-/Vermieterkündigungen | 5,0 % |
Mieterhöhung Modernisierung § 559 BGB | 1,2 % |
Schönheitsreparaturen | 3,2 % |
Durch gute Rechtsberatung seien viele Fehler in den Betriebskostenabrechnungen gefunden worden. Dies hätte sowohl zu Betriebskostengutschriften als auch zur Reduzierung von erheblichen Nachzahlungsforderungen geführt.
Vielfach seien von den Rechtsberatern der Mietervereine mit Verweis auf bestehende Wohnungsmängel Mietminderungen erfolgreich geltend gemacht worden. Auch nicht jede Vermieterkündigung sei rechtens gewesen, so Rudolph.
Aus den aktuellen BGH-Entscheidungen hob der Geschäftsführer des DMB-MV folgende Urteile beispielhaft hervor:
BGH V ZR 110/14: Das Verhältnis zwischen Raucher und Nichtraucher wurde neu geregelt. Der Mieter hat bei einer wesentlichen Geruchsbelästigung durch Tabakrauch einen Abwehranspruch gegen seinen rauchenden Nachbarn. Nach dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme können Raucher- und Nichtraucherzeiten festgelegt werden, an die sich die Beteiligten zu halten haben.
BGH VIII ZR 186/14: Nach dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme ist der rauchende Mieter ebenfalls gehalten, einfache und zumutbare Maßnahmen, wie z.B. die Lüftung der Wohnung über die Fenster, zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der Mitmieter zu ergreifen.
BGH VIII ZR 185/14 und VIII ZR 242/13: Eine Formularklausel, die den Mieter einer anfänglich unrenovierten Wohnung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet, ist immer dann unwirksam, wenn der Mieter für den Mehraufwand keinen angemessenen Ausgleich erhält.
Quotenklauseln – nach denen der Mieter verpflichtet sein soll, anteilige Renovierungskosten zu tragen – sind immer unwirksam. Schätzungsweise würde dies jeden zweiten Mietvertrag im Land betreffen – so Rudolph.
BGH VIII ZR 197/14: Das Recht des Mieters auf Minderung bei sogenannten Umweltmängeln wurde durch den BGH stark eingeschränkt. Danach sei nur dann eine Minderung grundsätzlich zulässig, wenn die Mietparteien bei Vertragsabschluss eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Mietwohnung getroffen haben und sich später Verschlechterungen ergeben. Die Vorstellung des BGH – so Rudolph – sei lebensfremd. Kein Mieter könne bei Vertragsschluss alle möglichen und denkbaren Verschlechterungen der Mietsache vorhersehen und kaum ein Vermieter würde sich auf ein Bündel solcher Beschaffenheitsvereinbarungen einlassen.
Die regionalen Miet- und Wohnungsprobleme seien in den Städten und Kreisen des Landes höchst unterschiedlich. Während viele Städte mit erheblichem Leerstand zu kämpfen hätten, gebe es zum Beispiel in Schwerin, Rostock, Greifswald und den touristisch attraktiven Gemeinden ganz andere Probleme.
In Schwerin habe gerade der Verkauf kommunaler Wohnungen für Unruhe bei den betroffenen Mietern geführt, in Rostock und Greifswald gebe es Stadtgebiete, in denen die Wohnungsnachfrage erheblich höher als das Wohnungsangebot sei. Dies habe bereits in der Vergangenheit zu erheblichen Mietsteigerungen geführt. Die steigende Nachfrage nach preiswerten Wohnungen, aber auch Zuführung neuer und noch teurerer Wohnungen zum Wohnungsmarkt werde das Mietniveau weiter anheben. Darum sei eine Mietpreisbremse für diese Städte dringender denn je, so Rudolph. Die Bemühungen des Mietervereins Rostock für eine Mietpreisbremse seien insofern erfolgreich gewesen, als das die Rostocker Bürgerschaft in einem 2. Anlauf die Stadtverwaltung beauftragt habe, bei der Landesregierung einen Antrag auf Erlaß einer entsprechenden Verordnung einzureichen.
Die Wohnungspolitik des Landes sei eine Politik der kleinen Schritte. Allein die Zuschußförderung für den Personenaufzugsbau reiche bei Weitem nicht aus. Das Ziel müsse es aber sein, eine ausreichende Versorgung von einkommensschwachen Haushalten, Haushalten mit Kindern, Studenten, Alleinerziehenden, Schwangeren, Wohnungslosen und anderen hilfsbedürftigen Personen sowie breiter Schichten der Bevölkerung mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum zu gewährleisten. Aktuell sei nun auch noch die dringend notwendige Integration anerkannter Asylbewerber hinzu gekommen. Die in diesem Zusammenhang kurzfristig aufgenommenen Förderung für die Bereitstellung zusätzlicher Wohnungen aus Beständen, die nicht mehr zur Vermietung vorgesehen waren, ist ein Schritt in die richtige Richtung, so Rudolph.
Die Forderungen des Landesmieterbundes orientieren sich hauptsächlich an der weiteren Bereitstellung von Fördermitteln für den Anbau von Personenaufzügen, für den alten- und behindertengerechten Umbau bestehender Wohnungen, für die vermietungsgerechte Herstellung alter, nicht mehr in Nutzung befindlicher Wohnungen, für den Ankauf von Belegungsrechten u.v.m. Nach jetzigem Erkenntnisstand müßte aber auch der Mietwohnungsneubau in Gegenden mit angespannten Wohnungsmärkten gefördert werden, so Geschäftsführer Rudolph.
Angesichts der angespannten Wohnungsmärkte und vieler unerlaubter Ferienwohnungen müsse seitens der Landespolitik auch wieder eine Zweckentfremdungsverordnung ins Kalkül gezogen werden, um der erhöhten Wohnungsnachfrage in diesen Gebieten begegnen zu können.