In einem Brief an den SPD-Fraktionsvorsitzenden Dr. Nieszery äußert der DMB MV seine Enttäuschung über die Beteiligung der SPD-Fraktion an diesem Antrag.
"Mit Enttäuschung haben wir von Ihrer Beteiligung am gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU und SPD erfahren und weisen den Begriff Marktmanipulation entschieden zurück. Wir begrüßen den Vorschlag des Bundesjustizministers und erwarten von Ihnen als einer Partei, die sich dem Sozialen verpflichtet fühlt, dass auch Sie diesen Vorschlag unterstützen.
Hiermit übermitteln wir Ihnen einige unserer Gedanken zum Betrachtungszeitraum für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete:
- Als in der alten Bundesrepublik Deutschland 1971 zunächst befristet und später als Dauerrecht das Miethöhe-Recht eingeführt wurde, wurde erstmals eine Vergleichsmiete mit den noch heute geltenden Wohnwertmerkmalen „Art, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Lage“ beschrieben. Die nach diesen Kriterien zu erstellenden Mietspiegel umfassten in den ersten 10 Jahren alle Mietverhältnisse der jeweiligen Stadt oder Gebietskörperschaft. Es ging also nicht darum die jeweilige aktuelle Marktmiete zur Grundlage des Mietspiegels zu machen, sondern unter deren Einbeziehung alle Mietverhältnisse und damit in erster Linie die Bestandsmieten zu berücksichtigen. 1982 erfolgte dann eine Begrenzung auf einen Betrachtungszeitraum von 3 Jahren, weil man nun aus politischen Gründen näher an die Marktmiete herankommen wollte. Nach dem Beitritt der DDR zur BRD wurde dieser Zeitraum auf 4 Jahre erhöht.
- Der Vorschlag des Bundesjustizministeriums den Zeitraum auf 10 Jahre auszudehnen, verfolgt den Gedanken, sich dem ursprünglichen Sinn des Mietspiegels, nämlich den Durchschnitt aller Mieten in einer Kommune abzubilden, wieder deutlich anzunähern.
Dies ist vor dem Hintergrund der in den letzten 10 Jahren deutlich angestiegenen Mieten vor allem in Metropolen und Universitätsstädten ein probates Mittel, um eine gewisse Dämpfung der Mieterhöhungen herbeizuführen.
In den Gebieten, in denen sich die Mieten kaum nach oben bewegt haben oder sogar leicht gesunken sind, hat die Ausdehnung auf 10 Jahre keine wirklichen Auswirkungen.
- Mit der Erweiterung des Betrachtungszeitraumes auf zehn Jahre können mehr Mietverhältnisse in die Erstellung des Mietspiegels einbezogen werden; die Darstellung der ortsüblichen Mieten erfolgt auf einer breiteren Datenbasis. Zudem können eventuelle Leerfelder, die durch wenig Veränderung im jeweiligen Mietsegment entstehen, ausgefüllt werden.
Der Rücklauf aus Befragungen bzw. Erhebungen zum Zweck der Mietspiegelerstellung ist unter anderem deshalb gering, weil viele der Befragten einen Mietvertrag haben, der schon länger als vier Jahre besteht und dessen Miete während dieser Zeit nicht angepasst wurde. Diese älteren Neuvertragsmieten können durch die Verlängerung des Betrachtungszeitraums abgebildet werden.
- Wenn durch die Einführung des 10-Jahres-Zeitraums tatsächlich einige größere Wohnungsunternehmen und vor allem sog. „Heuschrecken“ nicht ganz so viel am Verkauf von Immobilien verdienen können oder die damit verbundenen Beleihungswerte ein wenig schwächer ansteigen als von diesen erhofft, so ist dies nicht zu befürchten, sondern ausdrücklich zu begrüßen. Aufgabe staatlicher Maßnahmen ist es ja gerade, für Menschen mit wenig finanzieller Verfügungsmasse das Wohnen in einer für sie bezahlbaren Wohnung sicherzustellen. Dieses politische Ziel ist deutlich höher einzuschätzen als der Schutz von Spekulanten.