Nach Einschätzung des DMB Landesverbandes M-V kommt die Schaffung bezahlbaren Wohnraums im Land zu langsam voran. Vielerorts sei die Grundstücksfrage das Nadelöhr für den Bau bezahlbarer Wohnungen. Hier müssten Bund, Länder und Kommunen zusammenwirken, betont Geschäftsführer Kai-Uwe Glause.
Öffentliche Grundstücke sollten nicht mehr zu Höchstbeträgen verkauft werden, möglichst auch nicht mehr zum Verkehrswert. Idealerweise würden Bund und Länder Grundstücke nur noch an Kommunen verkaufen, die ihrerseits sicherstellen können, dass auf ihren Grundstücken bezahlbarer Wohnungsbau bzw. Sozialwohnungsbau durchgeführt wird. Soweit die Kommunen Grundstücke an Investoren vergeben, sollte dies vorrangig in Erbpacht geschehen, damit öffentlicher Grund und Boden der Bodenspekulation und Preistreiberei entzogen werde. Konzeptvergaben seien ein probates Mittel und würden zwischenzeitlich in den meisten Großstädten angewandt.
In der Diskussion über die bis Ende des Jahres umzusetzende Grundsteuerreform spricht sich der Landesmieterbund für das Bodenwertmodell aus. Das Nichtstun und Brachliegenlassen von baureifen Grundstücken dürfe nicht steuerlich begünstigt werden, sagt Glause. Die Reformvorschläge von Bundesfinanzminister Olaf Scholz sehen dagegen eine Kopplung der Grundsteuer an Gebäudewert und Mieten vor, was gleichbedeutend mit der steuerlichen Bestrafung des dringend benötigten Mietwohnungsneubaus wäre. Für zahlreiche bestehende Mieterhaushalte würde das Scholz-Modell eine Mehrbelastung bedeuten, während eine reine Bodensteuer zu einer gleichmäßigen Grundsteuerverteilung auf die Haushalte und zu einer Entlastung vieler Mieter in Mehrfamilienhäusern führen würde. Die Vorschläge des Finanzministers würden vom Mieterbund im Ganzen abgelehnt und die Zuwendung zum schon lange auf dem Tisch liegenden Bodenwertmodell gefordert.
In Mecklenburg-Vorpommern sollen zum Jahr 2020 die Straßenausbaubeiträge für Anlieger abgeschafft werden. Als finanzielle Ausgleichsmaßnahme hat die Schweriner Regierungskoalition die Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 5 auf 6% ins Auge gefasst. Dies würde nicht gerade ein Anreiz für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums sein, kritisiert der Mieterbund-Geschäftsführer.
In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2017 nur 198 Sozialwohnungen fertiggestellt. Bis Ende 2018 waren es höchstens weitere 350. Das Landesförderprogramm „Wohnungsbau sozial“ sei für investitionswillige Unternehmen bisher nicht attraktiv genug, schätzt Kai-Uwe Glause ein. Der DMB Landesverband begrüßt, dass vom zuständigen Ministerium eine überarbeitete Richtlinie zur Wohnraumförderung für das 1. Quartal 2019 angekündigt worden sei. Darin sollen gestiegene Baukosten Berücksichtigung finden und soll erstmals der 2. Förderweg enthalten sein.
Generell müsse das Land die Mittel für den sozialen Wohnungsbau deutlich aufstocken und bedarfsorientiert verschiedene Förderinstrumente nutzen. Nach Ansicht des Mieterbundes sollten die Mittel nicht nur für den Neubau, sondern beispielsweise auch für den Ankauf von Belegungsrechten im Bestand eingesetzt werden. Andere Bundesländer würden zeigen, wie wirkungsvoll dies für die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbaren Wohnungen sein könne.
Schließlich hebt der DMB-Landesgeschäftsführer noch hervor, dass der vorhandene Bestand an bezahlbaren Mietwohnungen zu sichern sei. Dazu gebe es mehrere geeignete Maßnahmen. Die öffentliche Hand dürfe keine weiteren Wohnungen verkaufen. Abgelehnt werde sowohl der Verkauf kommunaler Wohnungen zur Sanierung der kommunalen Finanzen, wie er derzeit in der ehemaligen Kreisstadt Grimmen diskutiert werde, als auch die Bestrebungen von Kommunalverwaltungen, ihren kommunalen Wohnungsunternehmen durch hohe Gewinnabführungen die Mittel zur Erfüllung ihrer eigentlichen Aufgaben zu entziehen.
Zum Jahreswechsel konnte der DMB Landesverband Mecklenburg-Vorpommern eine positive Bilanz ziehen. Die im Verband zusammengeschlossenen 7 Mietervereine hatten zum Jahresende 2018 etwa 17.300 Mitgliedshaushalte. Damit verfügt die Organisation unverändert über eine starke Basis.
Etwa die Hälfte der Beratungen in den Mietervereinen ist auch im Jahr 2018 zum Thema Betriebskosten erfolgt. Die Zahl der Beratungen zu Mängeln bzw. Mietminderungen und zu Mieterhöhungen hat sich erhöht. Auch zur Rückforderung der Kaution muss viel beraten werden, da offenbar immer mehr Vermieter ihre diesbezügliche Erstattungspflicht nicht unaufgefordert erfüllen.